Mit voller Absicht wurden auf einem Feld in der Aargauer Gemeinde Böttstein / Schweiz, eine Wildschweinmutter und ihre drei Frischlinge zu Tode gefahren. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass auch noch weitere Tiere der Rotte verletzt wurden. Nun hat der von Anfang an verdächtigte Valentin Stocker aus Böttstein AG das Massaker an den Tieren gestanden. Er ist jetzt der vierfachen Tierquälerei und des Tiermordes angeklagt.
Bis vor kurzem noch hat V.S. öffentlich seine Unschuld beteuert und es als „Schweinerei“ bezeichnet, dass gegen ihn eine regelrechte Hetzjagd im Gange sei. Hierzu hatte sich in den Medien auch sein Rechtsanwalt Lukas Breunig wie folgt geäussert und Konsequenzen angedroht:
„Die Vorwürfe an meinen Mandanten sind falsch. Mein Mandant hat diese „abscheuliche Tat‘ nicht begangen. Die laufende Strafuntersuchung wird zeigen, dass mein Mandant unschuldig ist“.
Inzwischen hat V.S. ein Geständnis abgelegt. Dieses kam verpackt mit der „Ausrede“ einen Blackout erlitten zu haben, als er über zwanzig Wildschweine auf dem Feld gesehen haben will. Offensichtlich ein fauler Rechtstrick, um als "nicht zurechnungsfähig“ eingestuft zu werden!!!
Dass diese Tat in so kurzer Zeit geklärt wurde, ist sicherlich auch unserer vorangegangenen Petition zu verdanken. Diese wurde von über 7000 Personen unterschrieben und hat bei der Staatsanwaltschaft zweifellos etwas "nachgeholfen".
Jetzt geht es darum, dass der Täter bestraft wird. Gemäss Artikel 26 des Tierschutzgesetztes fallen für dieses Vergehen, das selbst V.S.‘s Anwalt als „abscheuliche Tat“ brandmarkt, maximal drei Jahre Haft an. Dazu können noch 180 Tagessätze (6 Monate Freiheitsstrafe) für Falschaussage hinzukommen. Wir denken die Höchststrafe ist unbedingt nötig. Die Wildschweinmutter lag lebendig mit gebrochenem Rückgrat die ganze Nacht auf dem Feld – unfähig den neben ihr sterbenden Jungen zur Hilfe zu kommen. Der Täter hat nicht einmal diesem Leiden ein Ende gemacht oder den Jagdaufseher verständigt. V.S. ist übrigens in Sachen Verstösse gegen das Tierschutzgesetz ein Wiederholungstäter. Wurden doch auf seinem Hof über 10 Jahre lang Kühe und Rinder dauernd im Stall angekettet gehalten, ohne Tageslicht und Auslauf!
Wir verlangen im Namen der zu Tode gequälten, aber auch der verletzten Wildschweine UNBEDINGT die absolute Höchststrafe für Valentin Stocker !
P.S. zudem ist dem Amokfahrer V.S. zum präventiven Schutz der Öffentlichkeit mit sofortiger Wirkung der Führerschein zu entziehen, wegen Blackout-Gefahr, gemeingefährlicher und rücksichtsloser Fahrweise.
Bezirksgericht Zurzach Hauptstrasse 50 5330 Bad Zurzach Hr. Kramer Cyrill, Gerichtspräsident.
Justizleitung
Hr. Marbet Guido, Oberrichter, Präsident
Frau Plüss Franziska, Oberrichterin,
Hr. Sigg Christian, Gerichtspräsident
Hr. Winkler Marcel, Oberrichter
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich verlange die Höchststrafe für den Täter, der mit voller Absicht in der Gemeinde Böttstein AG, eine Wildschweinmutter und ihre drei Frischlinge zu Tode gefahren und wahrscheinlich noch weitere Tiere der Rotte verletzt hat ! Nach hartnäckigem leugnen und öffentlichen Unschuldserklärungen, hat der von Anfang an verdächtigte Valentin Stocker aus Böttstein AG das Massaker an den Tieren gestanden und ist der vierfachen Tierquälerei und angeklagt. Ich verlange im Namen der toten Tiere, aber auch um ein Exempel in Sache Tierquälerei zu statuieren, UNBEDINGT die absolute Höchststrafe für V.Stocker !!!!
P.S. zudem ist dem Amokfahrer V.S. zum präventiven Schutz der Öffentlichkeit mit sofortiger Wirkung der Führerschein zu entziehen, wegen Blackout-Gefahr, gemeingefährlicher und rücksichtsloser Fahrweise.
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