The German agricultural minister Mrs. Ilse Aigner says, sodomy with animals is just an administrative offense and should only be punished with a little fine. Sodomy has been decriminalized since 1969 in Germany. Sex with animals right now is not categorized as a problem of missing moral (anymore).
Right now punished will only be those who kill animals without any acceptably reason or let them suffer from serious pain for a longer or repeated period of time.
Because of this Mrs Aigner says there is no need for a stronger punishment of these crimes by law.
WE SAY, YES THERE IS! Please sign the petition and show Mrs Aigner that no animal should be harmed in any way for sexual pleasure!
Thank you for signing and caring.
11/12/12 UPDATE - The new animal protection bill, which means a massive change for the worse for the already existing law here in Germany, was meant to be passed on Thursday 11/08/12 at 01:20 CET! Passing bills secretly in the shade of the night shows our government knows that we, the German citizens, will not accept this law! Thanks to a constantly growing movement standing up against the politicians advocating this law, the passing was cancelled and the law shall be edited (no one knows for sure what will be edited and in which way). Mrs Ilse Aigner suddenly appreciates - in public - a stronger animal protection law, as reports in the media increase about this topic and - not to forget - elections are impending in 2013.
Right at this point we believe that a new and improved animals rights bill (including also the ban of horse branding and piglet castration without anesthesia) will be delayed and the promises made now will not be achieved after those elections. Gemany can not even change over the new directive for animal experiments as provided by the EU in time!
But those first reactions show that STANDING UP FOR ANIMALS and a STRONGER ANIMAL PROTECTION LAW is gaining MORE AND MORE ATTENTION in our country.
Please keep on signing the petition and showing our government that we will not give up on achieving a stronger animal protection law punishing those "individuals" as hard as they deserve!
http://www.welt.de/newsticker/news3/article110709736/Abstimmung-ueber-Tierschutzgesetz-auf-unbestimmte-Zeit-verschoben.html
http://www.taz.de/!105051/
Sehr geehrte Frau Ilse Aigner/MdB,
Unter Zoophilie versteht man jede Form sexueller Handlungen von Menschen an Tieren. Bis 1969 waren in Deutschland sexuelle Kontakte zwischen Mensch und Tier durch §175b des Strafgesetzbuches verboten. Die Strafbarkeit wurde 1969 durch die Strafrechtsreform aufgehoben. Minimale Grenzen setzt das Tierschutzgesetz
§ 1 TschG
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
und § 17 TschG
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernüftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Werden sexuelle Handlungen an nicht eigenen sondern fremden Tieren vorgenommen, so greift - sofern es nachweisbar ist - § 303 Sachbeschädigung des Strafgesetzbuches:
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Die bestehende Regelung in §1 und § 17 des Tierschutzgesetzes reichen nicht aus, um Tiere wirkungsvoll vor einem derartigen Missbrauch zu schützen und die Strafverfolgung der Täter in allen Fällen sicherzustellen.
Nach der geltenden Rechtslage ist einem Täter nachzuweisen, dass er dem Tier aus Rohheit erhebliche Schmerzen und Schäden zugefügt hat. Dies ist in der Praxis oft nur sehr schwer zu beweisen. So sind zum Beispiel Schläge, Tritte, anales oder vaginales Penetrieren im Nachhinein kaum belegbar.
Von Bedeutung ist auch, dass die Grenzen zwischen zoophilen, pädophilen und generellen Gewalttätern häufig fließend sind. Das belegen verschiedene Veröffentlichungen und Dissertationen aus Deutschland und dem Ausland.
Die Einführung eines entsprechenden Straftatbestandes würde zudem nicht nur zu einem verbesserten Tierschutz führen, sondern evtl auch zur Präventation bezüglich Kindesmissbrauch und auch zur besseren Klarheit der Vorschrift des § 184a StGB. Danach ist nämlich die Verbreitung tierpornografischer Materialien strafbar, die Tat aber nicht!
Frankreich hat bereits im Jahr 2004, Belgien im Jahr 2007, Österreich im Jahr 2008, die Niederlande, Schweden und Norwegen im Jahr 2010 und Lichtenstein im Jahr 2011 sexuelle Handlungen mit Tieren unter Strafe gestellt. Zudem ist es in der Hälfte der USA, in Kanada, England, Wales und Nordirland verboten. (Bolliger 2011)
Die verharmlosende Kategorisierung von Sodomie als Ordnungswidrigkeit widerspricht jedem gesunden Menschenverstand.
Wir fordern:
- ein gesetzliches Verbot von Sodomie/Zoophilie
- das Tierschutzgesetz zu ergänzen und sexuelle Handlungen mit Tieren als Tierquälerei anzuerkennen und zu bestrafen
- durch schärfere Gesetze und Kontrollen die Verbreitung tierpornographischer Darstellungen im Internet zu unterbinden und die Urheber konsequent zu belangen
- Tierärzte, Veterinärämter, Polizei und Landwirte so zu schulen, dass sie mögliche Anzeichen für sexuelles Vergehen an Tieren rechtzeitig erkennen und rechtliche Schritte einleiten können
- Zoophilie/Sodomie als ernst zu nehmendes Tierschutzproblem anzusehen und die Bevölkerung entsprechend aufzuklären und zu sensibilisieren.
[http://www.tieraerzte-gegen-zoophilie.de/]
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