Keine Lundbeck-Praeparate fuer Hinrichtungen in den USA

Keine europäische Beteiligung an Hinrichtungen in den USA!
Der dänische Pharmakonzern Lundbeck produziert das Präparat Nembutal Pentobarbitone Sodium (Pentobarbitural), welches das üblicherweise bei Hinrichtungen in den USA benutzte Narkosemittel Thiopental der US-Firma Hospira ersetzten soll.
Lundbeck wurde von Menschenrechtsorganisationen aufgefordert, in die Verträge mit ihren Vertriebsfirmen eine Klausel einzuführen, mit der die Weitergabe an die Todeskammern in den US-Bundesstaaten untersagt würde. Das verweigerte Lundbeck mit der fadenscheinigen Begründung, das komplexe Vertriebssystem letztendlich nicht kontrollieren zu können.
Damit trägt der dänische Pharmakonzern eine Mitschuld an den Exekutionen!
Die Handlungsweise von Lundbeck widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), bzw. der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die einen Katalog von Grundrechten und Menschenrechten (Konvention Nr. 005 des Europarats) umfassen. Das Protokoll 13 verbietet die Todesstrafe in Europa, und bildet die Grundlage der europäischen Politik, die Abschaffung der Todesstrafe auf der ganzen Welt zu verfolgen.
Die Firma Lundbeck hat Niederlassungen in mehr als 50 Staaten der Welt, u. a. auch in der BRD, in Hamburg-Harburg, Karnapp 25. Die pharmazeutischen Erzeugnisse sind in mehr als 90 Staaten registriert. In der BRD liegt der Schwerpunkt des Unternehmens auf Erkrankungen des Zentralen Nervensystems (ZNS).
Damit auch in Zukunft in den Todeskammern der USA nicht dänisch getötet wird,
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