ENG: A dutch investor is planning to reactivate a former communistic factory farm for up to 67 000 pigs without daylight, fresh air nor straw in Hassleben, East-Germany. We ask the Federal State Environmental office of Brandenburg to reject Mr van Gennip's application for such gigantic "farm" does not comply with European directives for the protection of pigs and it is against the dignity of animals. We appeal to your ethical and judicial judgment: Save the life of thousands of pigs. Do not suffer animals in such inhumane industrial conditions which also have an negative ecological impact to the environment due to well known pollution of factory farming.
DEU: Ein holländischer Investor plant im brandenburgischen Hassleben eine ehemalige DDR-Schweinezucht und -mast mit bis zu 67 000 internierten Tieren zu reaktivieren: Ohne Tageslicht, Frischluft oder Stroh. Wir möchten erwirken, dass das Landesumweltamt Brandenburg den Antrag von Herrn van Gennip ablehnt, da die Tierfabrik Europäisches Recht und vor allem die Würde des Tieres verletzt.Wir appellieren an Ihr ethisches und rechtliches Urteilsvermögen: Geben Sie dem Leben der Schweine eine Chance. Lassen Sie nicht zu, dass in Hassleben tausende Tiere in unwürdigen Verhältnissen gehalten werden und dort die Umwelt mit den bekannten Auswirkungen der Schweineintensivhaltung ruiniert wird.
Image: FarmSanctuary.org - Sows in gestation crates as it is planned in Hassleben.
Schrecken bereitet vieles - nichts tieferen Schrecken als der Mensch. - Sophokles, Antigone
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
Leser von Internetberichten im In- und Ausland sind beunruhigt über die Pläne des holländischen Mästers van Gennip, im brandenburgischen Haßleben eine gigantische Tierfabrik zu errichten. Von Prag aus, wo ich lebe, konnte ich mit österreichischen und deutschen Tierschutzinteressierten auf den Seiten der Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein und der des Deutschen Tierschutzbundes die Entwicklung des Genehmigungsverfahrens verfolgen. Ich möchte Ihnen mit diesem Schreiben die einzelnen Details der EU-Richtlinien anhand von Praxis-Beispielen näher bringen und außerdem die in der Online-Petition gesammelten Unterschriften von besorgten Lesern übermitteln, die gegen eine Neuinstallation der Schweinemästerei Haßleben gestimmt haben.
Der erste Antrag ist auf Grund von Mängeln und abzusehenden Umweltschäden der Umgebung abgelehnt worden. Wie steht es aber mit den von der Europäischen Union vorgeschriebenen Richtlinien zum Schutz von Schweinen? Eine Anlage mit bis zu 67.000 Schweinen verstößt ebenso gegen das Tierschutzgesetz, wie auch gegen EU-Richtlinien und muss schon deshalb abgelehnt werden. Gutachten und Berichte vom Deutschen Tierschutzbund, Die Tierfreunde e.V. oder dem österreichischem Verein gegen Tierfabriken (VGT) bestätigen eindeutig, dass industrielle Schweinemastanlagen in solchen Ausmaßen rechtswidrig sind, weil sie in mehreren Punkten der artgerechten Haltung von Schweinen widersprechen.
Ich möchte Ihnen hier einige Eindrücke vermitteln, die ich selbst in Schweinemastanlagen mit nur 3000 internierten Tieren gesammelt habe. Von außen wirkt so eine Anlage wie ein richtiges Konzentrationslager, Stacheldraht ringsherum, die sehr langen grauen, fensterlosen Ställe in schlechtem baulichen Zustand, wahrscheinlich noch aus kommunistischen Zeiten. Vor dem Eingang der Ställe oder in der Seuchenbox liegen regelmäßig dünne, rosa Körper - tote Schweine. Ein schreckliches Brüllen ist regelmäßig zur Fütterungszeit zu vernehmen, Grunzlaute und Quieken vermischt zu einem angst einflößenden Geräuschsturm, der über die Straßen und die umliegenden Häuser hin wegfegt. Das würde der Richtlinie 2001/93/EG Kapitel 1.1 widersprechen:
In dem Teil eines Gebäudes, in dem die Schweine gehalten werden, sind Geräuschpegel von 85 dBA oder mehr sowie dauerhafter oder plötzlicher Lärm zu vermeiden.
Wenn ca. 1000 Schweine in einem Stall gehalten werden, dann ist solcherart Lärm gar nicht vermeidbar, demnach die meisten der industriellen Mastanlagen generell nicht EU-konform.
Danach werden die verstorbenen Tiere gewöhnlich in einen separaten Raum abtransportiert: ausgewachsene und junge Schweine, manche mit großen, geschwollenen Bäuchen, angebissenen Ohren oder unnatürlich rot verfärbt. Zum Beispiel sind acht Tiere als wöchentlicher Verlust für einen Bestand von 3000 Tieren nichts ungewöhnliches in der strohlosen, konventionellen Schweinemast: Das sind 137 tote Schweine in einem Mastdurchgang von 120 Tagen. Jeden Tag stirbt ein krankes Tier, ohne dass ein Tierarzt die Erkrankten jemals sehen würde, da das Personal gar nicht jedes einzelne Tier täglich in Augenschein nehmen kann. Laut Antrag für Haßleben würden auf 85 000 Schweine ca. 50 Mitarbeiter kommen, das wäre ein Arbeiter für 1700 Tiere oder 3,5 Sekunden, die ein Arbeiter pro Tag Zeit hätte, um ein Tier zu kontrollieren! Das widerspricht der Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Anhang 1, Personal:
Für die Tierpflege muss genügend Personal vorhanden sein [...]und widerspricht ebenda Anhang 2, Kontrollen:
Alle Tiere in Haltungssystemen, bei denen das Wohlergehen der Tiere von regelmäßiger menschlicher Versorgung abhängig ist, müssen mindestens einmal am Tag kontrolliert werden.
Wie soll eine Person allein mehrere hundert oder tausend Tiere jeden Tag einzeln kontrollieren, damit alle Wunden oder innere Krankheiten entdeckt werden? Wie soll das praktisch ablaufen? In den industriellen Tierfabriken wird wegen einem erkranktem Tier kein Tierarzt gerufen. Wenn das Schwein nicht an den Folgen seiner Krankheit stirbt, dann verdurstet oder verhungert es, weil es sich nicht zum Trog oder der Tränke bewegen kann. Die toten Tiere werden dann vielleicht beim Fütterungsdurchgang entdeckt und an Drahtschnüren herausgezogen. Die Artgenossen in der Bucht müssen bis dahin mit einem Kadaver eng zusammenleben. Widerspricht Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, Artikel 3:
[...] dass der Eigentümer oder Halter alle geeigneten Maßnahmen trifft, um das Wohlergehen seiner Tiere zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass den Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Der beschriebene Fall eines kranken Tieres in Intensivhaltung widerspricht außerdem ebenda, Anhang Kontrollen, Absatz 4:
Weist ein Tier Anzeichen einer Krankheit oder Verletzung auf, so muss es unverzüglich ordnungsgemäß versorgt werden; spricht ein Tier auf diese Maßnahme nicht an, so ist so rasch wie möglich ein Tierarzt hinzuzuziehen. Erforderlichenfalls sind die kranken oder verletzten Tiere gesondert in angemessenen Unterkünften unterzubringen und gegebenenfalls mit trockener und angenehmer Einstreu zu versehen.
In der Intensivschweinemast kommt es oft vor, dass der Betreiber aus Kostengründen, das Licht nur zur Fütterungszeiten anschaltet, also im schlimmsten Fall nur ein bis drei Mal am Tag. Da die Ställe nicht über normale Fenster oder für die Stallfläche proportional zu kleine Lichtschlitze verfügen, bekommen die Schweine während der gesamten Haltung kein Tageslicht zu sehen und unzureichend Kunstlicht. Das widerspricht der Richtlinie 2001/93/EG Kapitel 1.2:
Schweine müssen mindestens acht Stunden pro Tag bei einer Lichtstärke von mindestens 40 lux gehalten werden.
Kein Veterinäramt kann diese Regelung jeden Tag in solchen gigantischen Anlagen kontrollieren.
Eine industrielle Schweinemast mit 67 000 Tieren steht auch im krassen Gegensatz zu dem was in Richtlinie 98/58/EG Anhang 7 zum artgerechten Platzbedarf und Bewegungsfreiheit vermerkt ist:
Die der praktischen Erfahrung und wissenschaftlichen Erkenntnissen nach artgerechte Bewegungsfreiheit eines Tieres darf nicht so eingeschränkt sein, dass dem Tier unnötige Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Die unzureichenden Haltungsbedingungen von Schweinen wurden von der EU-Kommission schon 1997 folgendermaßen kritisch zusammengefasst:
Die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses vom 30. September 1997 enthält Schlussfolgerungen dahin gehend, dass Schweine in einem Umfeld leben sollten, das es ihnen gestattet, ihren Bewegungs- und Spürtrieb zu befriedigen, und dass die Tiere wegen akuten Platzmangels in den derzeitigen Haltungssystemen nicht ausreichend geschützt sind. (Richtlinie 2001/88/EG, Absatz 4)
Ein weiterer tierquälerischer Punkt, der dem Investor van Gennip schon in seinem Schweinelager in Sandbeiendorf nachgewiesen wurde, ist die fehlende Sauberkeit, wie man in den Filmaufnahmen und Fotomaterial von Die Tierfreunde e.V. sehen kann. In Richtlinie 91/630/EWG Anhang 8 steht aber:
... damit jedes Schwein einen sauberen Platz zum Liegen hat ...
und in Anhang 11 ebenda:
... Die Fläche zum Liegen muss bequem, sauber und ausreichend drainiert sein und darf den Schweinen keinen Schaden zufügen.
Bei den Aufnahmen in Sandbeiendorf waren viele Maden und Fliegenlarven unter den Spaltböden zu sehen, die sich auf dem Kot und Urin der Tiere befanden. Bei der Haltung auf Spaltböden als solches, kann man nicht von einem sauberen Ort zum Leben und Liegen reden, da sich die Tiere ihr ganzes Leben über ihren eigenen Kot aufhalten müssen. Die schlechte Luft in den beengten Ställen führt außerdem zu Lungenschäden.
Dass Schweine natürliches Material und Gegenstände zur Beschäftigung brauchen wird ebenda im Anhang 16 vermerkt:
Neben den üblichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Schwanzbeißen und sonstigem Fehlverhalten müssen alle Schweine unter Berücksichtigung der Haltungsbedingungen und der Besatzdichte über Stroh oder anderes geeignetes Material bzw. Gegenstände verfügen, um ihre verhaltensmässigen Bedürfnisse zu befriedigen.
Eine Haltungsform mit fehlendem Freiraum und ohne Stroh führt zu Langeweile und Aggressionszunahme, zu Passivität und Kauerstellung und vermehrtem Liegen der Tiere, was sie in artgerechter Haltung niemals tun würden. Die Tiere werden in der Intensivhaltung zu schnell gemästet: Innerhalb von 120 Tagen nehmen sie um die 70 kg zu, was die Knochen und das Herzkreislaufsystem überlastet; wie oben beschrieben sterben viele der Tiere an Herzversagen, nur hervorgerufen durch die nicht artgerechte Haltungsform. Der harte Spaltenboden verursacht Klauenverletzungen und Gelenkentzündungen, die keine tierärztliche Betreuung bekommen, wie man auch bei den Tieren in Sandbeiendorf im Film nachweisen konnte.
Die genauen Ausführungen in EU-Richtlinien zeugen davon, dass man in Europa erkannt hat, dass konventionelle Schweineintensivzucht und -haltung nicht mehr zeitgemäß ist. Wenn Herr van Gennip in seiner holländischen Heimat keine Genehmigung mehr bekommt, Schweine zu mästen, dann ist das kein Zeichen dafür, es stattdessen woanders in der EU fortzuführen. Wir haben die Filmaufnahmen aus seinem Schweinelager im Sandbeiendorf gesehen - alles Indizien dafür, dass so keine Schweinemast und -zucht aussieht, die innerhalb der EU genehmigt wäre, wenn die Richtlinien eingehalten werden würden. Im Übrigen müssten alle oben genannten EU-Richtlinien spätestens ab dem 01.01. 2003 in den Mitgliedsländern im lokalen Recht und in der Praxis umgesetzt worden sein.
Die Unterzeichner möchten erwirken, dass sich das Landesumweltamt Brandenburg zu einer Ablehnung der Antrages von Herrn van Gennip entschließt, da die geplante Tierfabrik Europäisches Recht und vor allem die Würde des Tieres verletzt. Die Unterzeichner dieses Protestschreibens, appellieren an Ihr ethisches und rechtliches Urteilsvermögen: Geben Sie dem Leben der Schweine eine Chance. Lassen Sie nicht zu, dass in Haßleben tausende Schweine in unwürdigen Verhältnissen gehalten werden und dort die Umwelt mit den bekannten Auswirkungen der Schweineintensivhaltung ruiniert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Quellen:
EU-Richtlinien (91/630/EWG, 2001/88/EG, 2001/93/EG) zum Schutz von Schweinen und landwirtschaftlichen Nutztieren (98/58/EG):
http://www.tierimrecht.org/de/tierschutzrecht/eu/gesetzgebung.php
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l12057.htm
www.kontraindustrieschwein.de/video/sandbeiendorf .wmv
www.die-tierfreunde.de/inhalte/recherchen/allgemein/hassleben_mai08.htm
Deutsches Tierschutzbüro, www.tierschutz-videos.de, Dokumentation: Schweinerei im Schweinestall
Wenn Sie hier unterzeichnen, akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen von Care2
Sie können Ihre E-Mail-Abonnements jederzeit verwalten.
Sie haben Probleme, dies zu unterzeichnen? Informieren Sie uns.